Jeder Vermieter, der seinen Wohnraum vermietet, kommt ohne sie nicht herum: die Vermieterbescheinigung. Man weiß, sie ist Pflicht, aber was sie genau ist und was alles beachtet werden muss, das erfährst Du hier.

Was ist die Vermieterbescheinigung?

 

Die sogenannte Vermieterbescheinigung, auch bekannt als Wohnungsgeberbescheinigung oder Bescheinigung des Wohnungsgebers, heißt genauer genommen offiziell Wohnungsgeberbestätigung. In dieser Bescheinigung bestätigt ein Vermieter seinem Mieter, den Wohnsitz im angegebenen Wohnraum.

Diese Wohnungsgeberbestätigung wird beim Einwohnermeldeamt für die Anmeldung eines Wohnsitzes benötigt. In Deutschland gilt das Meldegesetz, nach dem sich Einwohner einer Gemeinde beim Einwohnermeldeamt mit festem Wohnsitz melden müssen. Dies geht nur, wenn der Wohnsitz dem Meldepflichtigen gehört oder der Meldepflichtige eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegt.

Vorsicht! Die Vermieterbescheinigung ist nicht zu verwechseln mit der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, in der ein Vermietereinem Mieter bescheinigt, dass er keinerlei Mietschulden bei ihm hat. Natürlich kann aber in der Vermieterbescheinigung auch eine Mietschuldenfreiheitbestätigt werden.

 

 

Wozu braucht man eine Vermieterbescheinigung?

 

Seit dem 1. November 2015 sind Vermieter verpflichtet, den Ein- und Auszug von Mietern schriftlich zu bestätigen. Sinn und Zweck dieser Angelegenheit ist, dass Mieter keine Scheinanmeldung mehr gegenüber dem Einwohnermeldeamt tätigen können. Es handelt sich hierbei um eine von vielen Maßnahmen, die eingeleitet wurden, um beispielsweise Kreditkartenbetrügern und anderen Kriminellen eine Scheinanmeldung zu erschweren.

Seit dem 1. November 2016 muss der Mieter keine Vermieterbescheinigung mehr einreichen, wenn er sich in einer Gemeinde abmeldet und innerhalb Deutschlands umzieht. Abmelden muss er sich nur noch, wenn er ins Ausland zieht und somit seinen Wohnsitz in Deutschland abmeldet.

Rechtsgrundlage zur Vermieterbescheinigung ist § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG).

 

Checkliste:

1. Was steht in der Vermieterbescheinigung?

 

Die Vermieterbescheinigung ist ein meldepflichtiger Vorgang bei dem Ein- und Auszugsdatum wichtig sind. Nach § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) muss in der Vermieterbescheinigung stehen:

1.     Name und Anschrift des Vermieters oder Wohnungsgebers (bei Untervermietung: der Hauptmieter)

2.     Name der meldepflichtigen Personen

3.     Anschrift der Wohnung

4.     Art des Vorgangs: Einzug oder Auszug (mit Datumsangabe)

 Vorsicht! Der Wohnungsgeber, also der Vermieter oder Hauptmieter, ist dazu verpflichtet, Die Vermieterbescheinigung dem Mieter oder Untermieter auszuhändigen.

 

 

2. Wozu muss man sich ummelden?

 

Laut Meldegesetz muss man sich innerhalb von 2 Wochen nachdem Umzug in die neue Gemeinde unter der Wohnanschrift beim Einwohnermeldeamt melden. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass es sich um den Zeitraum des Umzugs handelt und nicht um das Datum im Mietvertrag. Demnach ist nicht das Mietverhältnis ausschlaggebend, sondern der Tag des Einzugs.

 

 

3. Was passiert, wenn man sich nicht ummeldet?

 

Laut Meldegesetz ist grundsätzlich jeder Bürger verpflichtet sich zu melden. Meldet man sich nicht um, handelt man ordnungswidrig und muss eine Strafe von bis zu 1.000 Euro zahlen.

Vorsicht! Der Wohnungseber ist gesetzlich verpflichtet, seinem Mieter eine Vermieterbescheinigung auszuhändigen. Erhält der Mieter keine Vermieterbescheinigung, so empfiehlt sich zuerst, den Vermieter darauf anzusprechen und auch vorsichtshalber zum Einwohnermeldeamt zu gehen, und es darüber zu informieren, um keine Strafe zu riskieren. Denn Strafe zahlen möchte niemand gern.

 

 

4. Darf der Vermieter für die Ausstellung der Vermieterbescheinigung Geld verlangen?

 

Nein. Laut §$ 308 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind solche Klauseln nicht erlaubt und rechtswidrig, da es sich um die Pflicht des Vermieters handelt. Entscheidend hierfür ist auch das Urteil „307 S 155/08“ des Landgerichts Hamburg vom 5. März 2009.

 

5. Wie soll Vermieterbescheinigung aussehen?

 

Es reicht ein formloses Schreiben des Vermieters, wenn alle oben erwähnten Angaben enthalten sind. Wer lieber ein ausdruckfertiges Musterschreiben bevorzugt, findet im Internet zahlreiche Vorlagen zum Herunterladen, Ausfüllen und Ausdrucken.

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Quelle: www.karaenke.com

Bildquelle: Pexels

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