Jeder hat sie schon mal gemacht: die Wohnungsübergabe. Was genau ist zu beachten? Hier gibt es hilfreiche Tipps!

 

Streichen oder nicht streichen, fragt sich so mancher Mieter. Muss man das? Und was muss man noch wissen? Nun, als Mieter muss man einen Termin zur Übergabe vorschlagen, kann aber den Vorschlag des Mieters auch akzeptieren. Am Tage des Mietvertragsende muss man um 24:00 Uhr ausgezogen sein. Es empfiehlt sich, die Übergabe am Tag zu machen. Die Übergabe vorher zu machen lohnt sich, weil man auffällige Mängel oder Schaden beseitigen und die Übergabe verschieben kann.

Welche Rechte hat der Mieter?

  • Er muss nichts renovieren, wenn er keine großen Schäden verursacht hat und nur übliche Gebrauchsspuren an der Wohnung hinterlassen hat. Diese Gebrauchsspuren sind aber dann während der Schönheitsreparaturen beseitigen, sofern es im Mietvertrag so angegeben ist.
  • Möchte der Vermieter, dass nach jedem Auszug gestrichen wird, ist solche Klausel in der Regel unwirksam.
  • Der Mieter kann selbst entscheiden, wann und wie viele Interessenten die Wohnung besichtigen können.
  • Eine dritte Person kann sowohl Mieter als auch Vermieter bei der Übergabe vertreten.
  • Der Mieter hat nach der Übergabe keine Verpflichtungen mehr.
  • Der Mieter darf fest eingebaute Möbel und Geräte an den Nachmieter ablösen. Das muss aber im Übergabeprotokoll stehen.

Welche Pflichten hat der Mieter?

  • Bis Ablauf des Mietvertrags sind alle Vertragspflichten des Mieters, also auch die Zahlung aller Mieten und Nebenkosten, zu erfolgen. 
  • Der Mieter ist verpflichtet, die Kündigungsfrist einzuhalten. Gibt es einen Nachmieter, so wird die Frist verkürzt.
  • Vom Mieter verursachte Schäden, können mithilfe der Kaution beseitigt werden.
  • Der aktuelle Mieter hat Termine zur Besichtigung der Wohnung durch potenzielle Nachmieter zu ermöglichen.
  • Die Übergabe erfolgt mit Ende der Kündigungsfrist oder des Mietvertrags oder vor Übernahme des Nachmieters.
  • Alle nicht mitgemieteten Möbel müssen bis zur Übergabe aus der Wohnung entfernt werden.
  • Bis zur Übergabe müssen alle Schönheitsreparaturen wie vereinbart erledigt sein.
  • Bei der Übergabe müssen alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel ausgehändigt werden.

Der richtige Ablauf der Wohnungsübergabe

Damit Du Deine Kaution nach der Übergabe der Wohnung auch tatsächlich und vollständig zurückgezahlt bekommst, empfehlen wir Dir, folgende Schritte zu beherzigen:

Schritt 1: Vorabnahme

Es wird empfohlen, ein Protokoll über die Vorabnahme anzufertigen. Dabei gehst Du gemeinsam mit dem Vermieter von Raum zu Raum und schreibst alles auf, was noch erledigt werden muss. Dazu gehören Schäden, die vom Mieter verursacht wurden oder Schönheitsreparaturen.

 

Schritt 2: Schönheitsreparaturen

Nun ist der Mieter verpflichtet, die im Protokoll über die Vorabnahme angegebenen Ausbesserungen vorzunehmen. Ein Blick in den Mietvertrag gibt Aufschluss darüber, ob der Mieter für die Beseitigung von Gebrauchsspuren verantwortlich ist. Solche Schönheitsreparaturen beinhalten das Tapezieren oder Streichen von Wänden, das Lackieren von Fußböden, Heizkörpern, Zimmertüren, Fenstern und Außentüren von innen. Verlangt der Vermieter mehr, ist eine solche Klausel unwirksam.

 

Schritt 3: Nachmieter

Der Mieter ist verpflichtet, Besichtigungen durch potenzielle Nachmieter zu ermöglichen, darf sich aber auf ein angemessenes Maß der Besichtigungen beschränken und muss nicht jeden Termin annehmen. Steht ein Nachmieter fest, kann man mit ihm vereinbaren, ob er eingebaute Möbel oder Geräte durch eine Ablöse behalten möchte. Diese müssen auch im Protokoll zur Wohnungsübergabe enthalten sein. Es können auch Schönheitsreparaturen an den Nachmieter übergeben werden, falls er einverstanden ist.

 

Schritt 4: Die Wohnungsübergabe

Nun geht man noch einmal, wie schon in Schritt 1, mit dem Vermieter durch alle Räume und überprüft, ob alle Ausbesserungen wie vereinbart vorgenommen wurden. Im Idealfall sollte die Wohnung jetzt besenrein sein. Besenrein heißt: Böden sollten gefegt und Teppiche gesaugt, grobe Verschmutzungen, Müll und Spinnweben entfernt werden. Zum Schluss werden die Zählerstände abgelesen und im Protokoll vermerkt und alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel übergeben werden. Mit Unterzeichnung des Protokolls und Schlüsselübergabe gilt das Mietverhältnis offiziell als beendet. Die Kaution bekommt man vom Vermieter oder vom Nachmieter zurückgezahlt, sofern sie für keine entstandenen Schäden verwendet wurde.

 

Checkliste für die Wohnungsübergabe:

Bei der Übernahme einer Wohnung sollte im Protokoll Folgendes vermerkt werden:

(Denke an Zettel, Stift und Kamera (Handyfotos gehen auch), um den endgültigen Zustand der Wohnung dokumentieren zu können)

  1. lassen sich alle Türen und Fenster ordnungsgemäß schließen?
  2. funktionieren Wasserhähne, Toiletten und Duschen richtig?
  3. sind alle Elektrogeräte ordnungsgemäß installiert?
  4. sind die Einbaumöbel oder Sanitäreinrichtungen intakt oder kaputt?
  5. ist der Fußboden oder der Teppichboden beschädigt?
  6. ist Schimmel an den Wänden zu erkennen?
  7. sind die Tapeten ausgefranst oder beschädigt?
  8. löst sich die Tapete von der Wand oder sind Bohrlöcher bzw. Risse zu erkennen?
  9. sind Flecken oder Verfärbungen an den Wänden vorhanden?
  10. ist die Wandfarbe gleichmäßig aufgetragen?

WICHTIG: alle Zählerstände eintragen (Gas, Strom oder Wasserzähler) und alle Schlüssel übergeben (zur Haustüre, Wohnung, Keller, Briefkasten, evtl. Gartenhaus etc)

Nachträgliche Forderungen: Darf der Vermieter nach Übergabe der Wohnung Forderungen stellen?

Eigentlich nicht. Ist der Wohnungsübergabetermin beendet und sind die Schlüssel alle übergeben, gilt die Wohnung als offiziell übergeben. Ihre verbleibenden Verpflichtungen, falls welche bestehen, sind im Wohnungsübergabeprotokoll festgelegt. Stellt der Vermieter nachträgliche Mängel fest, so kann er keine Forderungen stellen und muss sie selbst beheben. Es sei denn Sie haben Mängel bewusst vertuscht oder verschwiegen. Das wäre dann arglistige Täuschung, für die Sie zur Verantwortung gezogen werden können.

Wichtiger Tipp!

Nimm bei der Wohnungsübergabe einen Zeugen mit und lasse sie ihn auch das Wohnungsübergabeprotokoll als Zeugen unterzeichnen. So bist Du vor nachträglichen Forderungen des Vermieters, die nicht abgesprochen waren, geschützt. Selbst wenn der Vermieter die Wohnungsübergabe mit Protokoll nicht durchführen möchte, kannst Du mit dem Zeugen die Wohnungsübergabe ohne den Vermieter selbst durchführen, in dem Du das Protokoll vom Zeugen unterschreiben lässt. Danach musst Du nur noch die Schlüssel dem Vermieter übergeben.

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Bildquelle: Pexels

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